EIN BLICK IN DAS SAFTREGAL
Saft ist Saft ...? Keineswegs!
Wer einen genauen Blick ins Saftregal wirft, stellt schnell fest, dass es unterschiedliche Arten von fruchthaltigen Getränken gibt: Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsaftgetränke, Fruchtsaftschorlen.
In der deutschen Fruchtsaftverordnung ist genau festgelegt, wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Varianten enthalten müssen und was sonst noch bei deren Herstellung beachtet werden muss. An diese Verordnung sowie an die EU-Fruchtsaftrichtlinie müssen sich alle Fruchtsafthersteller halten.
Fruchtsaft
das natürlichste Produkt in der Familie Fruchtgetränke unverdünnt 100 % Fruchtgehalt ohne Zusatzstoffe Direktsaft Saft wird am Ernteort aus der Frucht gewonnen und abgefüllt Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat Dem ursprünglich gewonnen Saft wird schonend das Wasserentzogen und vor der Abfüllung wieder zugesetzt
Fruchtnektar
manche Früchte als 100% Fruchtsaft nicht möglich, da sie von Natur aus viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch enthalten diese Früchten werden durch das Mischen mit Wasser und Zucker genussfähig z.B. Schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen, Aprikosen, Bananen oder Maracuja Mindestfruchtgehalt liegt zwischen 25 und 50 % (je nach Fruchtart)
Fruchtsaftgetränke
Frucht ist meist nur Geschmackslieferant Mindestfruchtgehalt liegt zwischen bei 6 und 30 % (nach Fruchtart) zählen zu den Erfrischungsgetränken enthalten neben Fruchtsaft Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und gegebenenfalls Genusssäuren.
Fruchtsaft-Schorlen
bestehen aus Fruchtsaft und Mineralwasser Ausgangsprodukt Fruchtsaft unterliegt denselben Bestimmungen wie ein 100 % Fruchtsaft z.B. Apfelsaftschorlen haben einen Fruchtsaftgehalt von mindestens 50, meist aber 60 %